Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine

15.06.2021

Erwin Rüddel: Unnötige Bürokratie darf originäre Aufgaben nicht ausbremsen

Berlin / Region. „Die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine wird weiter vereinfacht, nachdem der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen hat. Davon werden auch durch das Ehrenamt geprägte Vereine im Landkreis Altenkirchen profitieren. Mir ist es wichtig, dass diese Vereine nicht durch unnötige Bürokratie in ihren originären Aufgaben ausgebremst werden“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Das Gesetz, so Rüddel, verbessere die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters im Kampf gegen Geldwäsche. „Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Vereinigungen und Rechtsgestaltungen werden künftig direkt aus dem Transparenzregister ersichtlich sein. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass beispielsweise Unternehmen oder Vereine zum Zweck der Geldwäsche missbraucht werden“, betont der Parlamentarier.

Die Umstellung auf ein Vollregister habe zur Folge, dass nicht nur die Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister geschaffen, sondern gleichzeitig auch die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters gesteigert werden.

Erwin Rüddel weist ferner darauf hin, dass den registerpflichtigen Vereinigungen in der Vergangenheit eine direkte Eintragung ins Transparenzregister erspart werden konnte. Dies ändere sich leider durch EU-Recht, da für die europäische Registervernetzung strukturierte Datensätze vorliegen müssen. In den parlamentarischen Beratungen konnte aber durch eine Ausnahme eine Entlastung für gemeinnützige Vereine erzielt werden.

„Das Ehrenamt wäre besonders unverhältnismäßig von einer Eintragungspflicht betroffen worden. So kommt auf die Vereine keine Eintragungspflicht zu, da im Gegensatz zu den anderen Registern beim Vereinsregister eine automatische Datenübertragung möglich ist. Zudem haben wir die bestehende Möglichkeit der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen zur Befreiung von den Registergebühren weiter vereinfacht. Ab 2024 soll eine gänzlich automatisierte Gebührenbefreiung möglich sein“, ergänzt der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Zudem würden mit dem Gesetz nach den ersten Praxiserfahrungen die noch jungen Vorgaben zum Schnittstellenzugang von technischen Infrastrukturanbietern verbessert. Mit den Nachbesserungen am Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz könne künftig hoffentlich in der Breite von der Schnittstellenöffnung profitiert werden.

„Ich sehe mich in meinem Auftrag als Bundestagsabgeordneter insbesondere den in meinem Wahlkreis zahlreichen gemeinnützigen Vereinen verpflichtet. Schließlich sollte allen bewusst sein, dass der Stellenwert des Ehrenamtes für Deutschland ganz enorm hoch ist. Millionen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger leisten tagtäglich in vielen Bereichen einen immens wertzuschätzenden Mehrwert für unsere Gesellschaft“, bekräftigt Erwin Rüddel.