Schlaganfall-Versorgung muss auch in ländlichen Regionen exzellent sein

18.09.2018

Erwin Rüddel kämpft für den Erhalt der Stroke Units in seinem Wahlkreis

Kreisgebiet. Die durch das Urteil des Bundessozialgerichts ausgelöste Diskussion, dass gerade in ländlichen Regionen zukünftig die Schlaganfall-Versorgung in Gefahr ist, ruft den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel, auch als Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, auf den Plan.

„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist nicht mit den Realitäten konform. Insbesondere um bei Schlaganfallpatienten, wo es um lebensentscheidende Minuten geht, die Gefahren nicht noch auszuweiten, bedarf es der Erhaltung der bestehenden Stroke Units, den Krankenstationen mit spezieller Ausrichtung auf die Behandlung und Pflege von Schlaganfallpatienten, deren es mit Asbach, Dierdorf Kirchen und Neuwied vier in meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen gibt“, konstatiert der Gesundheitspolitiker

Da die Krankenkassen das BSG-Urteil so auslegen, dass bei Nichteinhaltung keine Vergütung mehr an die Krankenhäuser erfolgt, wäre die komplette schnelle Schlaganfallversorgung im Wahlkreis in Gefahr. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil entschieden, dass Kliniken mit Stroke Unit Patienten in besonders schweren Fällen innerhalb von 30 Minuten in eine Spezialklinik verlegen müssen. „Diese Vorgaben sind, bemisst man nicht nur die reine Transportzeit, sondern gerade die Zeit von Behandlung zu Behandlung mit, von den im Wahlkreis ansässigen Krankenhäuser kaum oder gar nicht zu realisieren“, so Rüddel.

Damit würde der schnellen und exzellenten Schlaganfallversorgung im Wahlkreis die Grundlage entzogen. Die Krankenhäuser in ländlichen Regionen müssten ihre Schlaganfallversorgung damit einstellen und würden so auf eine 2-Klassen-Schlaganfallversorgung zusteuern. Die Versorgung dieser lebensbedrohlichen Erkrankung könnte nur noch in Ballungszentren mit Spezialkliniken angeboten werden und dies obwohl man weiß, dass eine schnelle Erstversorgung lebensentscheidend ist.

„Die vom BSG beurteilte halbe Stunde, die den Zeitraum ab der Feststellung der Notwendigkeit, den Patienten zum Kooperationspartner zu verlegen, bis zum dort möglichen Behandlungsbeginn umfasst, ist weder hinnehmbar noch realisierbar. Hier bedarf es u.a. einer realisierbaren Präzisierung der Transportzeit“, sagt Rüddel, der im engen Kontext mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine gesetzliche Initiative erreichen will.

„Wir sind auf einem guten Weg, hier kurzfristig eine Lösung zu finden, die die gute Schlaganfallversorgung von Patienten auch in ländlichen Regionen, wie dem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen, sichert. Natürlich müssen auch zukünftig die Kliniken in der Region für ihre guten Leistungen ordentlich entlohnt werden“, so der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Wie Rüddel aus Gesprächen mit Ärzten der heimischen Stroke Units berichtet, können weit über 90 Prozent der Schlaganfallpatienten optimal versorgt werden und müssen eben nicht in Spezialkliniken verlegt werden. „Das muss bei der ganzen Diskussion mit im Fokus stehen. Um den befürchteten negativen Folgen des BSG-Urteils perspektivisch zu begegnen, gilt es eine Änderung beim Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) herbeizuführen. Hier ist die Politik am Zug, indem sie mit einer Präzisierung der Transportzeit, der jetzigen BSG-Auslegung für die Zukunft den Boden entzieht“, bekräftigt Erwin Rüddel.