Bei Grundsteuerreform muss Bund die Initiative ergreifen

18.04.2018

Erwin Rüddel: „Verwaltungsaufwand muss bei der Reform minimiert werden“

Kreisgebiet. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet und die bestehende Regelung für verfassungswidrig befunden. Dazu erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel:

„Wir brauchen nach dem jetzt vorliegenden Urteil eine rasche Reform der Grundsteuer. Dabei gibt die knappe Übergangsfrist die Richtung vor: Gefordert ist jetzt eine schnell umzusetzende Lösung, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit relativ geringem Verwaltungsaufwand zu tätigen ist und sicherstellt, dass diese wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleibt.“

Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland und zu Sicherung der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen, sollte der Bund hier die Initiative ergreifen. Ziel müsse sein, eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten, die auch einer erneuten Überprüfung durchs Bundesverfassungsgericht standhält.

Das kommunale Hebesatzrecht müsse auch nach einer Reform der Grundsteuer bestehen bleiben. „Dieses Hebesatzrecht ist wichtiger Bestandteil einer gelebten kommunalen Selbstverwaltung“, so der heimische Abgeordnete.

Die Grundsteuer müsse mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden können. Dabei sollte die Bemessungsgrundlage so ausgestaltet sein, dass auf bereits bestehende bzw. automatisch generierte Daten zurückgegriffen werden könne.

Dem Steuerpflichtigen sei zuzumuten eine Erklärung zu abweichenden bereits vorhandenen Daten abzugeben. „Zudem sollte kein stetiger Verwaltungsmehraufwand durch immer fortlaufende Aktualisierungen entstehen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Mit der Reform der Grundsteuer verknüpft Rüddel die klare Erwartungshaltung an die Kommunen, dass diese die Hebesätze so auf die neue bundesgesetzliche Regelung anpassen, dass die Reform in Bezug auf das jeweilige kommunale Gebiet aufkommensneutral erfolgt.