Erwin Rüddel setzt auf das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz
Berlin / Kreis Altenkirchen. „Die Landesregierung hat unsere Region in diesen Schlamassel geführt, weil trotz erheblicher Mahnungen nicht ausreichend Ärzte ausgebildet wurden. Versagen des Landes auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese sind verpflichtet, eine ärztliche Versorgung jederzeit sicherzustellen und die Landesregierung hat das zu kontrollieren. Auch hier Fehlanzeige“, stellt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel fest.
„Die Ängste der Menschen sind nachvollziehbar. Es muss jetzt schnell gehandelt werden“, so Rüddel, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag. Nach seiner Meinung wird mittelfristig der Weg nicht an Versorgungszentren mit MVZ vorbeigehen. Kurzfristig könnte das neue Versorgungsgesetz des Bundes, das am 1. Mai 2019 in Kraft tritt, erste Hilfestellungen schaffen. Der Bund schöpfe seine Möglichkeiten mehr als aus.
Bisher mussten Ärzte für zusätzliche Patientenversorgung Abschläge bei der Vergütung in Kauf nehmen. Zukünftig erhalten Ärzte für Neupatienten eine deutlich bessere Vergütung und der Schutz vor Regress wird noch einmal deutlich ausgeweitet. Speziell für ländliche Regionen wird es zudem obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte gebe, so dass die Landarzttätigkeit besser vergütet wird. „Die KVen werden hierzu nunmehr gezwungen, nachdem sie dies freiwillig nicht auf den Weg gebracht haben“, empört sich der CDU-Politiker.
So stellt der Bund mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) viel zusätzliches Geld zur Verfügung, um die niedergelassenen Ärzte zu stärken und damit den Arztberuf – vor allem auch in ländlichen Gebieten – attraktiver zu machen. Ärzte erhalten einerseits extrabudgetäre Vergütung bei der Übernahme von Patientinnen und Patienten von einer Terminservicestelle sowie andererseits zusätzliche Vergütung, wenn den Patientinnen und Patienten schnelle Termine beim Facharzt vermittelt werden.
Ärzte erhalten also auf der einen Seite eine deutlich höhere Vergütung, wenn sie neue Patienten zusätzlich behandeln und nochmals eine zusätzliche Vergütung, wenn sie diesen Patienten schneller Termine zu anderen Fachärzten vermitteln.
Mit dem neuen Gesetz werde für mehr Schnelligkeit bei Arztterminen gesorgt. Patienten, die sich selbst um Facharzt-Termine bemühen möchten, steht jetzt an sieben Tagen in der Woche ganzjährig für 24 Stunden (24/7) die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 zur Verfügung.
Hier ist die KV verpflichtet, jedem Patienten innerhalb von einer Woche einen Facharzt-Termin in der Region anzubieten, der nicht mehr als vier Wochen in der Zukunft liegen darf. „Dadurch werden die Patientenrechte und -versorgung deutlich gestärkt“, betont der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, der in diesen Fragen eng mit dem Bundesgesundheitsminister zusammenarbeitet. „Jens Spahn ist über die besondere Situation im Landkreis Altenkirchen informiert und wird hierzu auch mit Landrat Michael Lieber und Dr. Peter Enders (MDL) in naher Zukunft Gespräche führen“, so Erwin Rüddel.
Darüber hinaus werden die Kassenärztlichen Vereinigungen noch deutlicher verpflichtet, in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenige Ärzte gibt.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag spricht von einem erforderlichen und erfolgreichen Schritt in die richtige Richtung. Über das TSVG werde die Gesundheitsversorgung in Deutschland schneller, besser und digitaler. Rüddel: „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten zukünftig schneller Arzttermine bekommen – auch beim Hausarzt –, als dies leider bislang der Fall sein kann.“
Das TSVG positioniert sich auch eindeutig zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Versorgungsform der Zukunft und legt die Frist bis zur Vorlegung einer überarbeiteten sowie zielgenaueren Bedarfsplanung für die Arztsitze auf den 1. Juli 2019 fest. Damit können die KVen noch schneller und zielgenauer die Versorgung sicherstellen.
Zudem entfallen gegebenenfalls bestehende Zulassungssperren für Neuniederlassungen von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, soweit das von den Ländern so bestimmt wird. Das Land Rheinland-Pfalz erhält also mehr individuelle Möglichkeiten für eine bessere Versorgung zu sorgen. „Diese Möglichkeiten muss das Land jetzt aber auch konsequent nutzen und darf sich nicht vor den Problemen wegducken“, unterstreicht der Bundestagsabgeordnete.
„Mit diesem Gesetz stellt der Bund zusätzlich 800 Millionen Euro zur Verfügung und übernimmt die finanziellen Herausforderungen, um Ärzte besser zu vergüten und somit für eine bessere medizinische Versorgung auf dem Land zu sorgen, während die Landesregierung die Augen vor den Herausforderungen der Zukunft verschließt“, so Rüddel.
Der Gesundheitspolitiker unterstreicht, dass alle Menschen, ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land, Anspruch auf die gleich gute medizinische Versorgung haben. Rechtens sei das Verlangen, im Gesundheitswesen mit digitalen Lösungen den Alltag zu erleichtern. „In einem so buchstäblich lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren und dazu die Voraussetzungen schaffen. Genau dem trägt das Terminservice- und Versorgungsgesetz Rechnung“, bekräftigt Erwin Rüddel.
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