Unbrauchbare Corona-Aufnahme-Verordnung für Altersheime

24.04.2020

Der Pflegebeauftragte der CDU-Landtagsfraktion Michael Wäschenbach kritisiert die Landesverordnung der Landesregierung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen*. Diese Verordnung ist nicht nur bei den Altenheimen im Wahlkreis 1 sondern landesweit kaum umsetzbar. Es wäre besser gewesen, wenn man vorher mit der Praxis geredet hätte, was in den Heimen leistbar ist. Wie sollen Heime gesonderte Quarantänebereiche bilden für positiv getestete, für neueinziehende Verdachtsfälle und negativ getestete? Woher soll das notwendige Mehrpersonal kommen? Wie sollen besonders die dementen Menschen das Umziehen zwischen verschiedenen Wohnbereichen oder Häusern verkraften? Wie sollen Kommunen z. B. Behelfseinrichtungen für Quarantäneplätze, die ein Altenheim nicht einrichten kann, aufbauen? Woher sollen die Pflegebetten kommen? Wie soll die Qualität für die älteren Menschen und die Hygiene gewährleistet werden? Wer bezahlt diese Unterbringung?
Auch die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer sind mit dieser Regelung nicht zufrieden. „Die Landesregierung hat die Vorschläge der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz ignoriert, um voreilig eine inhaltlich nicht abgestimmte Landesverordnung zu verabschieden,“ so zitiert Wäschenbach.
Wäschenbach fordert eine dringend notwendige Anpassung der Verordnung und eine Kostenregelung, sodass die Menschen bereits im abgebenden Krankenhaus getestet werden und nicht erst im aufnehmenden Altenheim, wo zu diesem Zeitpunkt absolute Ungewissheit hinsichtlich der Infektion besteht.
* Landesverordnung der Landesregierung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in weiteren Einrichtungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zum 16.4.2020