
Erwin Rüddel verweist auf neues Ehrenamtspaket im Jahressteuergesetz
Kreisgebiet. „Im Rahmen abschließender Beratungen zum Jahressteuergesetz wird auch ein umfassendes Änderungspaket zur Stärkung des Ehrenamtes auf den Weg gebracht. Damit stärken wir Vereine und Ehrenamtlich, die auch im Landkreis Altenkirchen aktiv und unverzichtbar sind“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Die Arbeit der Ehrenamtlichen und Vereine soll durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau erleichtert werden. „Wir bringen damit auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck, denn der Einsatz für Andere hält unsere Gemeinschaft zusammen. Wie unter einem Brennglas zeigt sich das gerade jetzt in der Krise. Für Millionen Menschen in den Vereinen gilt das aber immer: Ihr Engagement macht unser Land lebenswert“, konstatiert der Parlamentarier.
Die Große Koalition hat sich rechtzeitig zum Tag des Ehrenamtes auf weitreichende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Die letzte Reform liegt bereits Jahre zurück. Rüddel: „Wir stärken die Vereinsarbeit, indem wir uns auf Erleichterungen für sämtliche Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler geeinigt haben. Hierüber können sich mehr als 31 Millionen Engagierte in ganz Deutschland freuen.“
Den zahlreichen Ehrenamtlichen wird eine höhere steuerfreie Anerkennung zuteil: Die Ehrenamtspauschale steigt zum 1. Januar 2021 von 720 Euro auf 840 Euro, der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro Damit wird die lange geforderte steuerliche Entlastung für ehrenamtlich Tätige umgesetzt.
Parallel wird auch der Zuwendungsnachweis vereinfacht: Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht mehr erforderlich. „Gerade auch kleinen Vereinen und deren Mitgliedern wollen wir das Leben erleichtern und schaffen deshalb bei Vereinen, die über Einnahmen von höchstens 45.000 Euro verfügen, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ab. Auch erhöhen wir die Freigrenze für Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro im Jahr. Diese Einnahmen müssen dann nicht versteuert werden“, so der heimische Abgeordnete.
Die Anhebung ist nach Wertung Rüddels notwendig geworden, um geänderte wirtschaftliche Verhältnisse in den Vereinen abzubilden: „So hat sich beispielsweise aufgrund der Einführung des Mindestlohns gerade für kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe die Kostenstruktur verändert. – Corona hat die Vereine hart getroffen: das Vereinsleben und viele Aktivitäten können nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Umso größer ist die Hoffnung, im kommenden Frühjahr und Sommer wieder starten zu können. Hierzu passt dann auch gut mehr Spielraum für die Vereine und die Besserstellung von Trainern und Übungsleitern.“
Dieses in Deutschland von über 30 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillige ehrenamtliche Engagement durchziehe die gesamte Gesellschaft wie ein Wurzelgeflecht und sei ein Markenzeichen Deutschlands. „Das bürgerschaftliche Engagement, wie es sich auch im Landkreis Altenkirchen zeigt, ist unverzichtbar für das Funktionieren unseres Landes. Deshalb gilt an dieser Stelle abermals explizit mein Dank den ehrenamtlich Tätigen, die alle aktiv sorgen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für ein lebendiges, mitmenschliches Gemeinwesen“, bekräftigt Erwin Rüddel.
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