Gemeinnützige Organisationen können zusätzliche Corona-Hilfen beantragen

03.09.2020

Erwin Rüddel: „100 Millionen Euro-Sofortprogramm steht nun bereit“

Kreisgebiet. „Weitere finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen auch im Landkreis Altenkirchen kann ab dem 1. September 2020 beantragt werden“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.

Neben dem KfW-Kreditprogramm und den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Deutsche Bundestag auf Druck von CDU/CSU weitere 100 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Mit dem Geld, das ab dem 1. September beantragt werden kann, werden Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich ihrer Einrichtungen, Träger des internationalen Jugendaustauschs sowie Jugendherbergen und Schullandheime in der Corona-Pandemie unterstützt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich, so der heimische Bundestagsabgeordnete, vehement für die weitere finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise eingesetzt. Gerade auch in ländlichen Regionen sind gemeinnützige Verbände und Organisationen unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Sie sind durch Corona besonders betroffen und haben große Sorgen um ihre Existenz.

„Mit diesem Sonderprogramm wollen wir die Unterstützungsangebote für die Einrichtungen aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich, die durch die Überbrückungshilfen oder das KfW-Kreditprogramm bereitgestellt wurden, sinnvoll ergänzen. Die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind ab sofort auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden“, bekräftigt Erwin Rüddel.