3. Bevölkerungsschutzgesetz wahrt die Balance

19.11.2020

Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte - Erwin Rüddel: „Wirksame Möglichkeiten die Corona-Pandemie einzudämmen“

Berlin / Kreisgebiet. „Ich habe dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz zugestimmt. Demnach muss regelmäßig beim Bund und bei den Ländern eine Konkretisierung der pandemischen Lage sowie der beschlossenen Maßnahmen erfolgen. Dadurch werden die Parlamentsrechte gestärkt, dies aber mit dem expliziten Hinweis, dass die Maßnahmen jeweils zeitlich befristet sind. So müssen Dauer, Reichweite und Intensität der Maßnahmen von der Regierung regelmäßig begründet werden. Gleichzeitig lösen wir aber auch die Herausforderung, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes die Regierung schnell, flexible Maßnahmen ergreifen kann, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärte unmittelbar nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Das Virus mute uns allen viel zu. Man könne nicht gleichzeitig Freiheitsrechte und Gesundheitsschutz zur Zufriedenheit aller zu 100 Prozent lösen. Stattdessen gelte es eine Balance zu erreichen. „Das ist eine große Herausforderung, ohne dem jeweils anderen Anspruch zu schaden“, ergänze Rüddel, dem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und Meinungen kundgetan haben.

Der Parlamentarier wies darauf hin, dass am Mittwoch gleichzeitig ein weiterer Krankenhaus-Rettungsschirm auf den Weg gebracht wurde, damit Corona-Kranke aber auch alle anderen Patientinnen und Patienten weiter zur vollsten Zufriedenheit behandelt werden können.

„Wir haben durch die erfolgte Abstimmung auch eine weitere Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erreicht. Zudem stellt das Abstimmungsergebnis einen vernünftigen Kompromiss dar um den Gesundheitsschutz und die Freiheitsrechte unter einen Hut zu bringen“, betonte der heimische Abgeordnete.

„Gewundert habe ich mich jedoch über das Abstimmungsverhalten von FDP und Linken, die über ihre Regierungsbeteiligungen in den Ländern diesem Gesetz zu-, aber im Bundestag dagegen stimmten. Das ist verantwortungslos und populistisch. Da lobe ich mir hingegen die Einlassung der Grünen, die sich der Stimme enthalten haben“, merkte Rüddel, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, an.

Festzuhalten bleibe, dass der Gesetzentwurf zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz bei vielen Menschen Verunsicherung ausgelöst hat und teilweise zudem mit Behauptungen vermischt wurde, die einem Faktencheck nicht hätten standhalten können. Die Gesetzesanpassung sei notwendig gewesen, damit die gegenwärtige Pandemie beherrschbar bleibe.

Die Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung des Virus gestoppt werden können, seien allseits bekannt und umfassen beispielsweise die Anordnung einer Maskenpflicht, die Vorlage von Hygienekonzepten, Alkoholverbote oder die Untersagung bzw. Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen.

„Das Bevölkerungsschutzgesetz ermöglicht selbstverständlich keine Abschaffung von Grundrechten, kein Eindringen in die Privatsphäre, keine Kontrolle in Privaträumen und es sieht weder eine Impfpflicht noch einen Immunitätsausweis vor“, stellte der Gesundheitspolitiker klar.

Für Versammlungen, Gottesdienste oder Besuche in Senioren- und Pflegeheimen setze das Gesetz besondere Hürden, ab denen Verbote zulässig sind: „Erst wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und dennoch die Infektionen nicht eindämmen können, kommen auch hier Maßnahmen in Betracht. In Senioren- und Pflegeheimen muss, wie auch in Krankenhäusern, ein Mindestmaß sozialer Kontakte jederzeit aufrechterhalten werde. Es darf niemand vollständig isoliert werden“, konkretisierte Rüddel.

Der Theorie, dass mit dem Gesetz die geplante Machtergreifung der Exekutive vorbereitet werde, widersprach der Bundestagsabgeordnete deutlich: „Selbstverständlich wird keinem Exekutivorgan eine unbegrenzte Handlungsvollmacht übertragen. Die Maßnahmen des Bundes kann der Bundestag mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite jederzeit außer Kraft setzen. Ebenso kann der Bundestag die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes jederzeit ändern.“

Das Gesetz diene unter anderem der Entlastung der Gesundheitsämter vor Ort, einem Förderprogramm zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, den Ausweitungen der Testkapazitäten, dem Zugang von Menschen ohne Versicherungsschutz zu Impfungen, finanziellen Hilfen für Kliniken in besonders betroffenen Regionen, aber auch der Verlängerung der Regelung zur Entschädigung eines Verdienstausfalls für Eltern, deren Kinder aufgrund der Pandemie daheim betreut werden müssen.

„Hatten wir vor dem Wellenbrecher-Lockdown jede Woche eine Verdoppelung der Neuinfektionen, so ist heute ‚Gleichstand‘ schon ein großer Fortschritt. Die Einschränkungen und Mühen scheinen sich zu lohnen. Hoffen wir, dass sich diese Entwicklung noch verbessert, damit uns möglichst keine restriktiveren Lockdown-Bedingungen im Dezember erreichen“, konstatierte der Christdemokrat mit dem Hinweis, dass im Vergleich zum benachbarten Ausland die Regelungen in Deutschland deutlich sanfter sind.

„Heute haben wir, auch der Bundesrat hat zugestimmt, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag beschlossen. Damit haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien – im Zweifel über ihre Regierungsbeteiligung – außer der AfD letztendlich dem gefundenen Kompromiss und der Balance zwischen Gesundheitsschutz und Parlamentsbeteiligung zugestimmt. Und das ist gut so!“, bekräftigte Erwin Rüddel.