Bund hilft auch Corona-gebeutelter Gastronomie

24.11.2020

Erwin Rüddel: „Cafés und Solo-Selbständige profitieren ebenfalls!“

Berlin / Wahlkreis. „Durch die Corona-Pandemie von Einschränkungen betroffene Unternehmen, ich denke hier insbesondere an die Gastronomie, werden finanziell nicht im Regen stehengelassen. Mit einem Umfang von mehr als 10 Milliarden Euro gibt der Bund über die Novemberhilfe eine zentrale Unterstützung, von der auch Unternehmen im Landkreis Altenkirchen profitieren können“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel aktuell mit.

Die Novemberhilfe erstattet 75 Prozent des Umsatzes, der im November 2019 mit der Vor-Ort-Gastronomie gemacht wurde. Maßgeblich ist der Umsatz, der mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wurde. Somit ist auch die Ermittlung des Umsatzanteils relativ einfach. Die Thekenumsätze zu 7 Prozent Mehrwertsteuer werden nicht abgezogen.

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt wurden, beispielsweise Kurzarbeitergeld, werden angerechnet. Anzumerken ist, dass mit der Novemberhilfe nur diejenigen Umsätze erstattet werden, die unmittelbar auf die Schließung der Gastronomiebereiche zurückzuführen sind.

Zu der Klientel, die von der Novemberhilfe profitieren, gehören neben der Gastronomie auch Bäckerei-, und Konditorei-Cafés oder Metzgerimbisse, die ohne Anrechnung des Bäckereiverkaufs bzw. des Fleisch-Außerhausverkaufs der Gastronomie gleichgestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass sie wie Restaurants zu behandeln sind und unabhängig vom bisherigen Gastronomieanteil unter die Novemberhilfe fallen.

Wie der heimische Parlamentarier weiter mitteilt, profitieren auch Solo-Selbstständige durch eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro. Andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro aus der Novemberhilfe. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020. Ab Ende November erfolgen erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen. „Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des jeweiligen Antragstellers vorgesehen“, ergänzt der Bundestagsabgeordnete. 

Insgesamt freut sich Rüddel, auch als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, dass sich die Einschränkungen und Mühen im Blick auf Corona zu lohnen scheinen. Es sei zu hoffen, dass sich diese Entwicklung noch weiter verbessert, damit es im Dezember nicht wieder zu strengeren Lockdown-Bedingungen kommen muss. Im Vergleich mit dem benachbarten Ausland stehe Deutschland relativ gut da.

„Diese positive Entwicklung ist der Besonnenheit des weitaus größten Teils der Bevölkerung geschuldet und gibt somit auch Chancen für die Gastronomie und den Fitnessbereich. Damit es hier wirksame Entspannung und neue Hoffnung gibt, müssen wir uns derzeit allerdings im privaten Bereich einmal mehr noch einschränken“, bekräftigt Erwin Rüddel.