Kommunen brauchen Verlässlichkeit und Klarheit

04.04.2022

Erwin Rüddel zur Flüchtlingssituation: „Es geht um Verteilung, Vergaberecht und Finanzbelastung“

Berlin / Region. „Die aktuelle Flüchtlingssituation ist auch für die Kommunen eine immense Herausforderung. Mit einer großen Welle der Hilfsbereitschaft versuchen die Menschen auch in Deutschland, und da eben auch in meinem Wahlkreis, was ich derzeit eigentlich täglich erlebe, den aus den ukrainischen Kriegsgebieten Flüchtenden zu helfen. Dafür gebührt ihnen großer Dank und Anerkennung“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Bei aller Freude über die große Hilfsbereitschaft, so der Parlamentarier, dürfe aber nicht vergessen werden, dass die Situation auch für die Kommunen eine immense Herausforderung darstellt. „Wie bereits im Jahr 2015 muss auch diesmal in kurzer Zeit Unterbringung und Betreuung der Hilfesuchenden organisiert werden“, ergänzt Rüddel. Viele Kommunen zeigten sich hilfsbereit und seien auf die Aufnahme vorbereitet. Die Kommunen brauchten in der aktuellen Situation Klarheit und Verlässlichkeit.

„Die Kommunen müssen wissen, wer bei ihnen ankommt und wie diese Personen betreut werden müssen. Am Ende darf es nicht allein von persönlichen Kontakten oder dem Zufall abhängen, wie viele Flüchtlinge in einer Kommune unterkommen. Stattdessen sind eine frühzeitige Registrierung und die Anrechnung derer, die private Kontakte nutzen, beim Verteilungsschlüssel auf die Länder und Kommunen wichtig“, so der heimische Abgeordnete.

Die Kommunen müssten sich darauf verlassen können, dass die angekündigte Zahl an Geflüchteten auch tatsächlich vor Ort ankommt. „Wenn Ankündigungen“, fährt Rüddel fort, „signifikant von der Realität abweichen und beispielsweise statt 2.000 Menschen 400 vor Ort ankommen, entstehen Mehraufwand für Unterkunft, Verpflegung und Betreuungspersonal sowie Frust auch bei ehrenamtlichen Helfern.“

Die Kommunen brauchten Klarheit, dass die Vereinfachungsregeln, die die EU-Vergaberichtlinie für krisenbedingte Sondersituation vorsieht, jetzt auch tatsächlich pragmatisch auf Vergabeebene genutzt werden können. Das Land NRW sei hier mit einem entsprechenden Erlass vorangegangen und habe für Sicherheit vor Ort gesorgt. „Diese zupackende Art erwarten die Kommunen auch in anderen Bundesländern, wie bei uns in Rheinland-Pfalz, sowie seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima, um auch europaweit pragmatisch und schnell Aufträge vergeben zu können“, konstatiert der Christdemokrat.

Die Kommunen brauchten dazu Klarheit über eine verlässliche Finanzierung der jetzt entstehenden Mehrausgaben: „In erster Linie stehen die Länder in der Pflicht. Sie müssen die Kommunen aufgabenangemessen und auskömmlich Finanzmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch finanzielle Unterstützung bei den jetzt anstehenden Aufgaben, damit die Kommunen Erstversorgung, Unterkunft, psychologische Hilfsangebote sowie auch eine angemessene Kinderbetreuung für die oftmals traumatisierten Menschen bereitstellen können.“

Inwieweit sich der Bund auch an den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder und Kommunen beteiligt, müssten letztendlich Bund und Länder miteinander vereinbaren. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte der Flüchtlingswelle 2015 folgend Ländern und Kommunen erheblich finanziell unter die Arme gegriffen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes entlasse aber die Länder nicht aus ihrer Verantwortung.

„Ganz wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen gut abgestimmt vorgehen. Wegen der aktuellen Zurückhaltung der Ampel-Regierung dürfen wir nicht in einen Kontrollverlust schlittern, der letztendlich bei den Kommunen zu erheblichem Mehraufwand führen würde“, bekräftigt Erwin Rüddel.