Landesjagdgesetz darf nicht zum Vertrauensverlust führen

18.07.2023

Die CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Reuber und Michael Wäschenbach kritisieren das vom Mainzer Kabinett geplante neue Landesjagdgesetz scharf: „Das, was hier geplant ist, geht in weiten Teilen an dem Interesse der heimischen Jäger und auch der Landwirte und Nutztierhalter vorbei“, sagt Matthias Reuber, der insbesondere bemängelt, dass der Wolf nicht ins Jagdrecht aufgenommen werden soll. „Der Wolf ist hier bei uns längst heimisch geworden und seine Population wächst, das geht zu einem großen Teil zu Lasten der Nutztierhalter, die immer wieder tote Schafe und andere Tiere, die für ihren Lebenserhalt wichtig sind, zu beklagen haben“, so der Abgeordnete.

Auch Michael Wäschenbach sieht gerade hierin ein Versäumnis: „Wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen würde, würde dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass er zum Abschuss freigegeben wird, aber es würde zumindest die Möglichkeit eröffnen, die Population in einem Rahmen zu halten, der wesentlich weniger Konfliktpotenzial bietet als bisher“. Des Weiteren bemängeln Reuber und Wäschenbach, dass auch die Saatkrähe nicht im Gesetzentwurf auftaucht: „Die Saatkrähe fügt den Landwirten erheblichen Schaden zu, auch hier wäre eine Dezimierung durch die heimischen Jäger wünschenswert. Es liegt uns fern, den Naturkreislauf zu stören, aber Saatkrähen haben kaum natürliche Feinde und sie haben sich auf Saatgut spezialisiert, was bei einer ungebremsten Vermehrung bis hin zu massiven Ernteausfällen führen kann“, sagt Reuber.

Die beiden Abgeordneten erkennen im Entwurf auch eine starke Reglementierung der heimischen Jäger. „Die Landesregierung hat offensichtlich nicht allzu viel Vertrauen in die Fähigkeiten unserer Jägerinnen und Jäger“, so Wäschenbach, „denn in vielen Bereichen sollen deren Kompetenzen beschnitten werden. Das ist nicht akzeptabel, denn gerade sie versuchen, die Natur zu schützen, deshalb erlegen sie auch Rotwild, das beispielsweise Triebe von jungen Bäumen abäst und somit einen nachhaltigen Waldwuchs gefährdet“. Mit Blick auf die heimischen Wälder, die in den vergangenen Jahren durch Trockenheit und Borkenkäferbefall in Mitleidenschaft gezogen wurden, machen Reuber und Wäschenbach klar, dass eine Novellierung des Landesjagdgesetzes sinnvoll erscheinen kann. „Wenn man das aber macht, muss man unsere heimischen Jägerinnen und Jäger als lokale Experten sowie als ausgebildete Natur- und Artenschützer stärken, aber mit dem vorliegenden Entwurf möchte das grün geführte Ministerium unseren Jägerinnen und Jägern im Land jegliche Kompetenz abschreiben. Darüber hinaus berücksichtigt der Entwurf nicht in ausreichendem Maße lokale Gegebenheiten, die Jäger, Waldbesitzer und Naturschützer quasi wie ihre sprichwörtliche Westentasche kennen. Mit diesem Gesetz droht die Gefahr, dass ein Keil zwischen Behörden, Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger und Naturschützer getrieben wird.

Wir werden uns in Mainz gemeinsam mit unserer gesamten Fraktion in den entsprechenden Gremien dafür einsetzen, dass es dazu nicht kommt, sondern dass die lokalen Akteure gestärkt und nicht weiter geschwächt werden und auch dafür, dass Wolf und Saatkrähe ins Gesetz übernommen werden“, so Reuber und Wäschenach unisono.