Landeskrankenhausgesetz

17.08.2018

„Medizinische Versorgung muss wohnortnah sein und Qualitätsstandards erfüllen“

Gestern hat der Gesundheitsausschuss den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes angenommen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Peter Enders:

„Wir freuen uns über die breite Zustimmung des Gesundheitsausschusses zu unserem Änderungsantrag. Wieder einmal hat die CDU-Fraktion die Gesundheitspolitik der Landesregierung korrigiert und mit eigenen Akzenten nach vorne gebracht. Auf Initiative der CDU-Fraktion gehört eine wohnortnahe Versorgung nun weiterhin zu den Zielen des Landeskrankenhausgesetzes. Damit haben wir verhindert, dass der ländliche Raum bei der Krankenhausversorgung abgehängt wird. Gerade auf dem Land haben kleinere Krankenhäuser eine wichtige Versorgungsfunktion inne.

Grundsätzlich muss eine medizinische Versorgung nicht nur wohnortnah sein, sondern hohe Qualitätsstandards erfüllen. Wie im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehen, gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den Krankenhäusern Qualitätsindikatoren vor. Krankenhäuser, die gegen diese verstoßen, dürfen nicht oder nur teilweise in den Krankenhausplan aufgenommen werden. Von den Indikatoren darf das Land abweichen. Für Rheinland-Pfalz hat die CDU-Fraktion nun durchgesetzt, dass die Landesregierung den Gesundheitsausschuss in einem ausführlichen Bericht darüber informieren muss, inwiefern die Qualitätsvorgaben des GBA eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährden und durch welche alternativen Maßnahmen diese aufrecht erhalten werden kann.

Für uns ist klar: Qualitätsabstriche dürfen nicht in Kauf genommen werden. Krankenhausplanung muss regional erreichbare, aber zugleich auch qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Nur so wird sie dem Bedarf unserer Bürger gerecht.“