Grundsteuerreform: Auswirkungen für Bürger und Gemeinden wurden diskutiert

26.09.2022

CDU-Gemeindeverband Wissen lud zur Veranstaltung ins kulturWERK Wissen ein. Bis 31. Oktober muss jeder für sein Grundstück, egal ob mit oder ohne Haus, die Grunddaten an das Finanzamt zur Festsetzung der neuen Grundsteuer melden.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann die neuen Regeln für die Grundsteuer. Anliegen ist, dass das „aufkommensneutral“ sein soll. So die ursprüngliche Idee.

Wie sich die Steuer berechnet, wo man bei der Wertermittlung aufpassen muss und wie es geht: Dazu bot der CDU Gemeindeverband Wissen eine Informationsveranstaltung mit Berechnungsbeispielen im kulturWERKwissen an. Der Vorsitzende des Gemeindeverbandes Wissen, Michael Rödder, begrüßte anfangs dazu die Gäste und den Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht und Kommunalpolitiker Dr. Wolfgang Kögler aus dem Westerwaldkreis.
Michael Rödder erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 das bestehende Modell „gekippt“ und eine Neuberechnung quasi verfügt hatte. Dem ist der Gesetzgeber nun nachgekommen.
Der Referent ging darauf ein, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern teilweise abweichen, Rheinland-Pfalz sich aber im Gegensatz zu anderen Bundesländern dem sog. Bundesmodell angeschlossen hat. Davon abweichend hat beispielsweise Bayern ein Flächenmodell kreiert, das die unterschiedlichen Wertigkeiten der Immobilien nahezu gänzlich negiert.
Dass dies nicht unbedingt immer gerecht ist, wurde im Laufe des Abends deutlich.


Bürger erhält Bescheid vom Finanzamt - Gemeinde setzt Hebesatz jährlich fest

Für den Grundlagenbescheid, die Ermittlung des Grundsteuerwerts, ist das Finanzamt zuständig.  Den späteren Steuerbescheid erstellt die Verbandsgemeindeverwaltung unter Anwendung des jährlich festgelegten Hebesatzes der Stadt und Ortsgemeinden. Wichtig sind zur Wertermittlung unter anderem die Größe des Grundstücks, der Bodenrichtwert, das Baujahr der Immobilie, die Nutzung (gewerblich oder privat) und die Wohnflächenberechnung. Zur Bestimmung der Wohnfläche gibt es auch Tipps im Netz. Typische Kellerräume und nicht ausgebaute Dachstühle zählen zum Beispiel nicht zum Wohnraum. Der Referent gab den Tipp, die Wohnflächenberechnung aus der Baugenehmigung zu nehmen. Die Grundstücksgröße kann man dem Kaufvertrag entnehmen oder beim Amtsgericht erfragen.
 

Angaben Katasteramt und Bescheid Finanzamt später genau überprüfen

Das Problem ist, dass man als Steuerpflichtiger die Daten eingeben muss. Dies ist grundsätzlich recht einfach, jedoch teilweise unübersichtlich. Die eigentliche Berechnung und Werte sind hinterlegt. Diese kann man als Bürger aber erst nachvollziehen, wenn man viel später den Grundlagenbescheid des Finanzamtes  in Händen hält. Hier ist ein Einspruch beim Finanzamt möglich. In jedem Falle sollte man die im Anschreiben vom Katasteramt angegebenen Werte überprüfen. Den Bodenrichtwert findet man im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Referent beantwortete die zahlreichen Fragen und gab praktische Tipps.


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Grundsteuer wichtige Einnahmequelle für Ortsgemeinden
- Land ordnet Finanzausgleich neu und erhöht die nivellierten Steuersätze auf 465 Prozent

Bürgermeister Berno Neuhoff sagte, dass Grundsteuer A und B neben der Gewerbesteuer und den Finanzausgleichszahlungen des Landes die wichtigste Einnahme für Städte und Ortsgemeinden bedeuten. Diese machen 10 Prozent des jeweiligen Haushaltes in Stadt und Ortsgemeinden aus und betragen im Wisserland rund 2,2 Millionen Euro. Sie sind also wichtig.

Er schloss sich der Kritik des Gemeinde- und Städtebundes RP an, dass der geplante kommunale Finanzausgleich des Landes die Ortsgemeinden und kleinen Städte nur weiter „schröpfe“ und zu zusätzlichen Belastungen der Bürger vor Ort führt.
Dies werde derzeit „verschleiert und vernebelt“. So habe das Land die Nivellierungssätze der Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent angehoben und wolle damit nur die Kommunen antreiben, die Steuern bei den Bürgern in diese Richtung zu erhöhen. Das Innenministerium habe die Kreisverwaltung schon angewiesen, so bei der Genehmigung von Haushaltsplänen ab 2023 zu verfahren und die Gemeinden dazu aufzufordern und ansonsten den Haushalt nicht zu genehmigen. Hier müssten sich jetzt die Kommunen landesweit wehren und verhindern, dass die Ortsgemeinden und kleinen Städte gezwungen werden, die Hebesätze für die Grundsteuer radikal zu erhöhen. Es könne nicht angehen, dass die Gaspreise und Umlagen in diesem Winter drastisch steigen und die Gemeinden dann von den Bürgern bzw. Unternehmen noch höhere Grund- und Gewerbesteuern verlangen. Dies könne man weder den Bürgern noch den Unternehmen aus Handwerk und Industrie derzeit zumuten, so der Bürgermeister. Dies sei eine verdeckte Steuererhöhung vor der eigentlichen Grundsteuerreform ab Januar 2025.